Jahreswechsel auf der Polizeiwache statt in der Disko

„Nur ein Joint“? Von wegen!

Ein zuvor unbestrafter Jugendlicher wollte an Silvester mal etwas „Besonderes“ erleben und meinte, dass ihm dabei womöglich der Besuch in einer Großstadtdiskothek und ein Joint den speziellen „Kick“ geben könnte. So kaufte er sich ein Tütchen Cannabis zum Preis von 10,00 €. Als er kurz vor Mitternacht vor die Tür der Diskothek trat, hatte er das Tütchen noch in seiner Ärmeltasche. Es kam, wie es kommen musste: Als direkt neben ihm eine Gruppe Jugendlicher vorbeikommende Polizeibeamte mit Böllern bewarf, reagierte er panisch und lief, weil er damit nichts zu tun haben wollte, so schnell er konnte, davon. Das ließ ihn die Beamten verdächtig erscheinen und sie verfolgten statt der sie bedrängt habenden und stehen gebliebenen Gruppe den Jugendlichen, stellten und durchsuchten ihn. Der Jugendliche streckte den Beamten freiwillig das Tütchen entgegen. Er wurde mit auf die Polizeiwache genommen und durfte den Jahreswechsel somit in einem gänzlich anders vorgestellten Umfeld verbringen als bei Erwerb des Tütchens angedacht. Nach Aufnahme der Personalien und einem ersten Verhör wurde er nach zwei Stunden wieder auf freien Fuß gesetzt. Wegen Überlastung der Justiz in der Großstadt kam es zur Weiterbarbeitung des Vorgangs erst ein Jahr später. Der Jugendliche hatte den Vorfall schon fast vergessen und sah sich jetzt doch der förmlichen Anhöruung zu dem schwerwiegenden Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz („Drogendelikt“) ausgesetzt. Nach Abgabe einer anwaltlichen Stellungnahme zur Person des Jugendlichen und seiner Tat sowie nach Einholung einer Stellungnahme des Jugendamtes, das den Jugendlichen ebenfalls in solchen Fällen für gewöhnlich kontaktiert, stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren letztendlich wegen geringer Schuld ein. Selbstverständlich war das jedoch nicht. Denn bei Drogendelikten versteht die Justiz in Deutschland keinen Spaß. Der Jugendliche hatte noch einmal Glück gehabt.

Auch wenn es Diskussionen um Freigabe der so genannten „weichen Drogen“ gibt: Es bleibt dabei, dass – wissenschaftlich bewiesen – auch diese Drogen erhebliche Nebenwirkungen entfalten, stark abhängig machen können und die unmittelbare Vorstufe zum Übergang zu harten Drogen darstellen. Der lapidare Vergleich mit dem Alkohol („Hasch ist nicht schlimmer als Alkohol“) hinkt doch sehr. Außerdem ist der beim Erwerb unvermeidliche Kontakt zum Drogenmilieu ein Schritt in Richtung Abgrund.