Arzthaftung / Patientenanwalt

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Anwalt bin ich regelmäßig für Patienten, die durch Arztfehler in Mitleidenschaft gezogen wurden und nun ihre Rechte wahrnehmen wollen, tätig. Seit einem Aufsehen erregenden Fall aus dem Jahr 1998 eines von Streptokokken (multiresistenter Keim) befallenen  Patienten, der im Krankenhaus nicht wie erforderlich schnell operativ behandelt, sondern ersteinmal 24 Stunden liegen gelassen wurde und dadurch schlimme körperliche Schäden davontrug, befasse ich mich besonders intensiv für Patienten mit diesem Thema.

Bürger, die sich von Ärzten falsch behandelt fühlen, sollten sich nicht scheuen, ihre Rechte wahrzunehmen. Der behandelnden Arzt wird durch die Gesetze im Verhältnis zu anderen Dienstleistungen – wie ich finde: zu Recht – geschützt, indem er nur für den Fall haftet, dass ihm ein sogenannter „grober Behandlungsfehler“ nachzuweisen ist, bevor er mit einer Haftung rechnen muss.

Der Nachweis kann in streitigen Fällen nur durch ein medizinisches Gutachten eines neutralen Sachverständigen erbracht werden.

Wie an anderer Stelle muss auch hier leider darauf hingewiesen werden, dass bei nicht klar auf der Hand liegenden Sachverhalten die Rechtsverfolgung eine teure Angelegenheit werden kann, die in aller Regel ohne eine Rechtsschutzversicherung für vermögenslose und einkommenschwache Anspruchsteller kaum durchführbar ist. Denn meistens geht es um kostenträchtige hohe Ansprüche, die den Gegenstandswert bilden. Und in (fast immer) umstrittenen Fällen wird ein teures Sachverständigengutachten einzuholen sein. Die Vorschusspflicht trifft dabei in meisten Fällen vorab den Patienten. Hat er eine Rechtsschutzversicherung, kann er sich bezüglich des Kostenrisikos beruhigt zurücklehnen.

Auf die Möglichkeit, kostenfrei die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen einzuschalten, die den Streit auch mithilfe von Sachverständigen zu klären versucht, sei der Vollständigkeit halber hingewiesen.

Der Mandant sollte in diesem Bereich so schnell wie möglich nach Aufkommen eines Verdachtes gegen den Arzt den Anwalt einschalten. Er sollte dann viel Geduld mitbringen. Die Krankenakten müssen angefordert und ausgewertet werden. Die Beibringung des meistens erforderlichen Sachverständigengutachtens kann mehrere Monate bis zu über einem Jahr Zeit in Anspruch nehmen.

Scheuen Sie sich nicht, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit einer Behandlung haben, den Kontakt zu Ihrem Anwalt aufzunehmen, aber warten Sie nicht zu lange damit.