EinführungWas macht der Rechtsanwalt

Der Rechtsuchende fragt sich oftmals, ob der von ihm ausgesuchte Rechtsanwalt eine fachliche Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet hat. Es wird verbreitet der Eindruck in der Öffentlichkeit vermittelt, als sei es risikoreich, einen Allgemeinanwalt aufzusuchen.

Der sorgfältig recherchierende Allgemeinanwalt, dem heute mit den   elektronischen Medien großartige Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, bringt, von wenigen besonders entlegenen Rechtsgebieten abgesehen, in den meisten Fällen die gleichen Leistungen wie ein Spezialist.

Ich bin der Auffassung, dass ein Allgemeinanwalt durchaus kein Auslaufmodell ist.

Mein Plädoyer für den Allgemeinanwalt stimme ich an, obwohl ich selbst seit 2004 den Titel eines „Fachanwalts für Familienrecht“ zu führen berechtigt bin. Gleichwohl stehe ich Ihnen in ersten Gesprächen für alle Rechtsgebiete zur Verfügung. Sollte sich dabei in Einzelfällen herausstellen, dass dennoch eine spezilisierte Anwaltstätigkeit erforderlich ist, werde ich Ihnen dieses selbstverständlich vermitteln.