Erbrecht

Ein bedeutsamer Anteil unserer Diensttätigkeit wird durch das Erbrecht geprägt. Die demographische Entwicklung bringt es mit sich, dass mit steigender Tendenz immer mehr und höhere Werte in unserer Gesellschaft vererbt werden.

Jeder „vermögende“ Bürger sollte sich gewissenhaft überlegen und regeln, wer zu welchen Bedingungen sein Vermögen nach seinem Tod erhalten soll. Der Gang zu einem Notar, der über die Variationsmöglichkeiten beim Vererben berät und den „Letzten Willen“ beurkundet, ist dringend anzuraten. Ausgesprochen risikobehaftet ist die Erstellung eines selbst aufgesetzten Testaments, weil es dabei ebenfalls Formvorschriften zu beachten gilt.  Immer wieder gibt es dabei Auslegungsschwierigkeiten: Was hat der Verstorbene mit seinen getroffenen Regelungen tatsächlich gewollt?

Nach dem Versterben eines Angehörigen gilt es, dessen Letzten Willen umzusetzen oder – sofern dieser keinen solchen geäußert hat – nach der Gesetzeslage die „Erbauseinandersetzung“ unter den Miterben vorzunehmen. Auch das sollte im Falle aufkommender Fragen oder Zweifel nicht ohne anwaltlichte Hilfe geschehen.

Meine Tätigkeit ist geprägt durch die Beratung von Testierwilligen, die ein Testament aufsetzen und dabei keine Fehler machen wollen. Sofern die Mandanten eine notarielles Testament errichten lassen wollen, was bei höheren Werten oder komplizierten Verwandtschaftsverhältnissen dringend anzuraten ist (denn das notarielle Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt), werden Sie von mir bei Bedarf zu einem Notar weitergeleitet. Ferner berate und vertrete ich den oder die Angehörigen eines Erblassers, die sich mit ihren Verwandten um den Nachlass des Verstorbenen auseinanderzusetzen haben.

Außerdem bin ich als Testamentsvollstrecker tätig, der vom Erblasser als Verwalter und Schiedsrichter zur Vermeidung von Streit unter den Hinterbliebenen testamentarisch eingesetzt wird.

Wir stehen Ihnen für Fragen, Vorbereitung zu treffender Regelungen und die Vertretung im erbrechtlichen Auseinandersetzungsverfahren gern zur Verfügung.