Fachanwalt für Familienrecht

Ich bin seit 2004 „Fachanwalt für Familienrecht“. Verliehen wird dieses Prädikat nach Absolvierung von Seminaren und schriftlichen Prüfungen durch die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dieses Rechtsgebiet hat in unserem Büroalltag ein hohes Aufkommen. Das Familienrecht, ein zwischenmenschlich und rechtlich sensibler Bereich, besteht in meinem Beruf mehrheitlich aus dem Ehescheidungsrecht (Einreichung oder Beantwortung eines Scheidungsantrags), dem Kindschaftsrecht (Sorgerecht, Umgangs- und Besuchregelungen), Unterhaltsrecht (Kindes- und Ehegattenunterhalt) und dem Zugewinnausgleichsrecht. Dieses nimmt etwa 30 bis 40 % unserer Diensttätigkeit in Anspruch. Die Bearbeitungsdauer für ein „normales“ Ehescheidungsverfahren beträgt derzeit beim Familiengericht Brake ca. 4-6 Monate. Kindschaftssachen werden wegen Ihrer Eilbedürftigkeit wesentlich schneller behandelt.

Intensive Mandantengespräche erfordern ein hohes Maß an Empathie und Kompetenz.

Es ist wichtig, den Sachverhalt und die Vorstellungen der Mandanten präzise herauszuarbeiten. Dabei sind gerade in streitigen Familiensachen die Fronten zwischen den „Beteiligten“ (z. B. Eheleute untereinander oder Eltern gegen das Jugendamt) oft verhärtet, sodass es in vielen Fällen unausweichlich ist, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist es, die Emotionen zu kanalisieren und mit den rechtlichen Gegebenheiten zu koordinieren. Die sorgfältige Herausarbeitung des Sachverhalts, d. h. die Abfrage aller in Betracht kommenden, wahrhaftigen Tatsachen, ist unverzichtbar.

Danach ist die Einordnung des Sachverhalts unter die bestehenden gesetzlichen Regelungen vorzunehmen und das in Frage kommende Ergebnis dem Mandanten zu vermitteln, ohne den Hinweis zu vergessen, dass am Ende immer die Gerichtsbarkeit die abschließende Entscheidung trifft.