Wegen Erpressung verurteilte das Amtsgericht zwei Besucher des Oldenburger Stadtfestes.
Sie hatten einen anderen Besucher, der ihnen nach durchzechter Nacht am frühen Morgen auf dem Nachhauseweg in einer Nebenstraße entgegenkam, mit den Worten: „Hast du mal ne Zigarette für uns“ angesprochen und, als dieser verneinte, ihn weiter angepöbelt, sodass dieser letztendlich floh. Die Staatsanwaltschaft klagte sie wegen „räuberischer Erpressung“ vor dem Amtsgericht an. Weil dort in der Verhandlung nicht klar wurde, ob die beiden Täter dem Opfer auch Schläge androhten oder sogar verabreichten mit dem Ziel, die Herausgabe der Zigaretten zu erreichen, erkannte das Gericht „nur“ auf Erpressung und nicht auf die wesentlich strenger strafbewehrte „räuberische Erpressung“. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil.