Schadensersatz Bürger vs. Discounter wegen Sturz beim Einkaufen

Bevor Frau O., 72 Jahre alt, ihren Einkauf in einem Elsflether Discounter beenden und zur Kasse gehen wollte, fiel ihr ein, Weintrauben vergessen zu haben. Sie ging ohne ihren Einkaufswagen, den sie stehen ließ, um die letzte Besorgung zügiger vornehmen zu können, geradewegs in Richtung der Obstauslage. Kurz bevor sie dort ankam, stürzte sie. Frau O. hatte noch versucht, sich mit der rechten Hand abzustützen, die sie sich dabei verstauchte. Als sie, unterstützt von Kunden, wieder hochkam, sah sie eine matschige Weintraube neben sich liegen, auf der sie ausgerutscht war.

Frau O. hatte lange Zeit mit den Schmerzen und den Folgen im Alltag zu kämpfen.

Sie erhielt vom Discounter keine Reaktion geschweige denn eine Entschuldigung. Denn wie in jedem normalen Haushalt ist auch ein Kundengeschäft dazu verpflichtet, Gefahren von Besuchern abzuhalten (so genannte „Verkehrssicherungspflicht). Erst recht gilt dieses nach der Rechtsprechung für Bereiche in Supermärkten, in denen mit einer Rutschgefahr zu rechnen ist, also Gemüse- und Obstauslagen. Dort ist eine engmaschige Sauberkeitskontrolle und Reinigung erforderlich (mindestens alle 20 Minuten Kontrollen, je nach Größe des Geschäfts, stündliche Reinigungen).

Frau O. nahm anwaltliche Hilfe, es kam, weil ein Einlenken vorgerichtlich nicht erfolgte, zum Prozess auf Schadensersatz (Haushaltführungsschaden) und Schmerzensgeld. Der Discounter hatte behauptet, regelmäßige Sauberkeitskontrollen vorgenommen zu haben. Die durchgeführten Zeugenvernehmungen bestätigten aber, dass diese Kontrollen nicht in dem erforderlichen Zeitrahmen (siehe oben) durchgeführt wurden.

Das Gericht stellte daher fest, dass Frau O. zu 60% Schadensersatz zusteht. Ihr wurde – obergerichtlicher Rechtsprechung folgend – ein 40%-iges Mitverschulden angerechnet, weil sie ohne Sichtbehinderung zu Fall kam (ohne den Einkaufwagen vor sich geschoben zu haben). Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein fader Beigeschmack bleibt angesichts der doch bemerkenswert kundenfernen Ablehnungshaltung des milliardenschweren Discounters.