„Faustrecht“

Freigesprochen wurde vom Amtsgericht auch ein Mann, der einen anderen Mann mit einem Faustschlag niedergestreckt hatte, wodurch dieser einen komplizierten Kieferbruch erlitt. Der Angeklagte berief sich vor Gericht auf Notwehr. Tatsächlich konnte ihm nicht widerlegt werden (ein Zeuge stand ihm zur Seite), dass der andere Mann aus Wut über einen vom Angeklagten erhobenen Vorwurf, einen Dritten (Freund des Angeklagten) wenige Stunden zuvor geschlagen zu haben, zuerst die Faust gegen den Angeklagten erhob. Dieser wehrte den Schlag mit einer Handbewegung ab und fügte dem aggressiv auftretenden Mann einen Schlag mit der Faust ins Gesicht zu. Das, so das Amtsgericht, sei gerechtfertigte Notwehr. Dieses Urteil hat die mittelbare Folge, dass der Freigesprochene auch keinen Schadensersatz (hohe Krankenhauskosten) und Schmerzensgeld (gefordert war ein fünfstelliger Betrag) zahlen muss.